- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG und die Menschen darin.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG besteht aus 3 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Vorstand

- Patrick Miljes
- Vorstandsvorsitzender
- 0671 378-133
- Schreiben Sie uns
- Wir rufen Sie zurück
- Vereinbaren Sie einen Termin

- Thomas Reinig
- Vorstand Produktion & Steuerung
- 0671 378-233
- Schreiben Sie uns
- Wir rufen Sie zurück
- Vereinbaren Sie einen Termin
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates

Andreas Kolb
Vorsitzender
Geschäftsführender Gesellschafter Fritz Frank Schuhe + Sport KG

Joris Bühler
stellvertretender Vorsitzender
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, Geschäftsführer ETL-Heimfarth & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Ilka Kühnl
stellvertretende Vorsitzende
Rechtsanwältin, Angestellte BASF Ludwigshafen

Annemarie Dhonau
Rechtsanwältin und Insolvenzverwalterin, Fachanwältin für Handels-, Gesellschafts-, Insolvenz-und Sanierungsrecht

Dr. Carl Thomas Ewald
Geschäftsführer Ewald Gelatine GmbH, Bad Sobernheim

Dr. Hubert Gänz
Selbständiger Dipl. Oenologe

Marek Gawel
Geschäftsführer Bellevue Hotelbetriebs GmbH

Fred Jung
Geschäftsführer JUFA VerwaltungsGmbH

Matthias Schönberg
Vorsitzender des Vorstandes
SIMONA AG

Dagmar Silvery
Geschäftsführerin Silvery GmbH

Stefan Tullius
Diplom Wirtschaftsingenieur FH

Sandra Wust
Geschäftsführerin GFA GmbH
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.
