Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG besteht aus 3 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Vorsitzender des Vorstands

Patrick Miljes

Vorstand

Thomas Reinig
Odo Steinmann

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Mitglieder des Aufsichtsrates

Andreas Kolb

Andreas Kolb

Vorsitzender

Geschäftsführender Gesellschafter Fritz Frank Schuhe + Sport KG

Joris Bühler

stellvertretender Vorsitzender

Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, Geschäftsführer ETL-Heimfarth & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Ilka Kühnl

stellvertretende Vorsitzende

Rechtsanwältin, Angestellte BASF Ludwigshafen

Annemarie Dhonau

Rechtsanwältin und Insolvenzverwalterin, Fachanwältin für Handels-, Gesellschafts-, Insolvenz-und Sanierungsrecht

Dr. Carl Thomas Ewald

Geschäftsführer Ewald Gelatine GmbH, Bad Sobernheim

 

Dr. Hubert Gänz

Selbständiger Dipl. Oenologe

Marek Gawel

Geschäftsführer Bellevue Hotelbetriebs GmbH

Fred Jung

Geschäftsführer JUFA VerwaltungsGmbH

Matthias Schönberg

Vorsitzender des Vorstandes
SIMONA AG

 

 

Dagmar Silvery

Geschäftsführerin Silvery GmbH

Stefan Tullius

Geschäftsführer Tullius Sanitär - Heizung GmbH

Sandra Wust

Geschäftsführerin GFA GmbH

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Vertreterversammlung im Parkhotel Kurhaus Bad Kreuznach