Volksbank<br>Rhein-Nahe-Hunsrück eG
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Gemeinsam für die Region

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Wir unterstützen gerne sozial sinnvolle und wichtige Projekte von Vereinen und Institutionen in unserer Region.

Unsere aktuellen Spenden

Erwachsene halten einen Spendenscheck in der Hand.

Gewinn von 5000 Euro

Herzlichen Glückwunsch zum Gewinn von 5000 Euro!

Gewinnsparglück für Margit Faber und Johannes Schneider.

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Erwachsene halten einen Spendenscheck in der Hand.

Spende für Radewegkapelle

Radwegkapelle in Külz

Ein Ort zum Verweilen und Auftanken am Schinderhannes-Radweg.

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Erwachsene halten einen Spendenscheck in der Hand.

Spende für Industriespülmaschine

Industriespülmaschine für Heimat- und Naturfreunde Biebernheim

Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in Biebernheim.

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Eine Gruppe Kinder stehen vor einer Schultafel und halten einen Spendenscheck in der Hand.

Spende für engagierte Arbeit

Spende für DRK-Ortsverein in Roxheim

Stärkung der Jugendarbeit beim DRK-Ortsverein Roxheim.

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Erwachsene halten einen Spendenscheck in der Hand.

Spende für Blumenautomat

„Blumenwiese-to-go-Automat“ in Schöneberg

Schöneberg setzt auf blühende Wiesen und mehr Lebensraum für Insekten.

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Erwachsene halten einen Spendenscheck in der Hand. Kinder spielen auf einer Holzbrücke.

Spende für Wippe

Spende für Kita Holzwurm in Emmelshausen

Mehr Bewegung, Balance und Freude für Kinder in Emmelshausen.
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Erwachsene halten einen Spendenscheck in der Hand.

Spende für Prävention

Spende für Prävention: "Aktiv gegen Cyber-Mobbing"

Stärkung der Prävention gegen Cyber-Mobbing bei Kindern und Eltern.

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Erwachsene halten einen Spendenscheck in der Hand.

Spende für neue Fahrräder

Neue Fahrräder für Grundschule in Boppard

Förderung der Radfahr-Ausbildung durch neue Schulräder.

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Viele Personen stehen auf einer grünen Wiese. Im Vordergrund steht ein langer Tisch mit einem Banner auf der Vorderseite.

Spende für den Fair-Play-Wettbewerb

Fair-Play-Wettbewerb des Fußballkreises Bad Kreuznach

Fairness ist in allen Bereichen des Lebens wichtig!

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Erwachsene halten einen Spendenscheck in der Hand.

Spende für neue Küchenmaschine

Neue Küchenmaschine für AWO in Kirn

Ein Beitrag für mehr Gemeinschaft im Alltag der AWO in Kirn.

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Erwachsene halten einen Spendenscheck in der Hand.

Spende für neue Pauken

Neues Pauken-Set für Musikverein Emmelshausen

Neue Pauken für neue Klangerlebnisse beim Musikverein Emmelshausen.

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Erwachsene halten einen Spendenscheck in der Hand.

Spende für Bedachung

Bedachung für Bank bei Oberheimbach

Unsere Spende schafft Schatten und Genuss mit Ausblick für Wanderer in Oberheimbach.

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Unsere aktuellen Gewinne beim Gewinnsparen

Hauptgewinn beim Gewinnsparen!

Opel Mokka Electric gewonnen

Wir gratulieren  Frau Gabriele Thress herzlich zum Gewinn eines Opel Mokka aus der monatlichen Gewinnspar-Ziehung.

Unser Kundenberater Daniel Mörbel beglückwünschte die Gewinnsparerin, die ihr Glück kaum fassen konnte.

Wir wünschen Frau Thress allzeit gute Fahrt!

Hauptgewinn beim Gewinnsparen
Daniel Mörbel übergibt den Hauptgewinn Opel Mokka an Gabriele Thress.

Spende beantragen

Einfach online beantragen - nichts vergessen - Anlagen direkt mit hochladen

Als regionale Genossenschaftsbank liegt uns die Förderung der Vereine und der ehrenamtlichen Arbeit in unserem Geschäftsgebiet besonders am Herzen. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Grundsätzlich können alle gemeinnützigen Vereine und Institutionen* eine Förderung bei unserer Bank beantragen. Voraussetzung ist, dass die Mittel zeitnah und regional eingesetzt werden.

Über die Vergabe einer Zuwendung und die Höhe entscheidet die Volksbank Rhein-Nahe-Hunstück eG in regelmäßigen Abständen.

Gerne prüfen wir auch Ihren Antrag, den Sie bitte bevorzugt online mit dem folgenden Formular an uns stellen. Damit ermöglichen Sie uns eine rasche Bearbeitung.

*Eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen, wie z.B. Städte, Gemeinden, Kirchengemeinden etc. oder Stiftungen des privaten Rechts.

 

Wichtige Hinweise

Hinweise für Vereine
  • Damit Ihre Beantragung zügig bearbeitet werden kann, erhalten Sie im Folgenden einige Hinweise:

    • Wir berücksichtigen ausschließlich Anfragen, die vom Vorstand des Vereins bzw. dessen Beauftragten an uns gerichtet werden. Privatanfragen können wir nicht bearbeiten.
    • Bitte überprüfen Sie vor Antragstellung, ob ein aktueller Freistellungsbescheid bzw. die Anlage dazu oder - bei Neugründung - ein aktueller Feststellungsbescheid vorliegt.
    • Zuwendungen dürfen ausschließlich entsprechend des Satzungszwecks zeitnah und regional eingesetzt werden.
    • Eine Auszahlung der Mittel erfolgt grundsätzlich erst, wenn uns Ihre "Erklärung über beantragte Zuwendungen", die Sie im Laufe des Beantragungsprozesses von uns erhalten, mit einer Originalunterschrift und ggf. Originalstempel vorliegt.
Hinweise für Institutionen
  • Für Städte, Gemeinden, Kirchengemeinden oder andere Personen des öffentlichen Rechts

    Damit Ihre Beantragung zügig bearbeitet werden kann, erhalten Sie im Folgenden einige Hinweise:

    • Die Zuwendung darf nicht zur Erfüllung von Pflichtaufgaben und staatlichen Aufgaben eingesetzt werden (Ausnahme Kirchengemeinden).
    • Mögliche freiwillige Aufgaben, die unterstützt werden können, sind unter anderem Freizeiteinrichtungen, Theater, Büchereien, Musik- und Kunstschulen, Sportplätze, Altenheime, Pflege von Grünanlagen, Stadien, Turnhallen, Gemeindezentren usw.
    • Wird eine Zuwendung an einen Dritten weitergeleitet, muss dieser Empfänger über einen aktuellen Freistellungsbescheid verfügen.
    • Eine Auszahlung der Mittel erfolgt grundsätzlich erst, wenn uns Ihre "Erklärung über beantragte Zuwendungen", die Sie im Laufe des Beantragungsprozesses von uns erhalten, mit einer Originalunterschrift und Stempel/Dienstsiegel vorliegt.
Zulässige Verwendungszwecke
  • Die zulässigen Verwendungszwecke sind vom Gesetzgeber in der Abgabenordnung (AO) definiert

    • § 52 Abs. 2 AO fasst anerkannte Förderzwecke in 25 Punkten zusammen
    • § 53 AO regelt die mildtätigen Zwecke
    • § 54 AO regelt die kirchlichen Zwecke

    Unsere Mittel dürfen grundsätzlich nur regional eingesetzt werden.

    Eine Spendenverwendung außerhalb unseres Geschäftsgebietes schließen wir aus.