Volksbank<br>Rhein-Nahe-Hunsrück eG
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Gemeinsam für die Region

Spenden & mehr

Wir unterstützen gerne sozial sinnvolle und wichtige Projekte von Vereinen und Institutionen in unserer Region.

Unsere aktuellen Spenden

Zwei Erwachsene halten einen Spendenscheck in der Hand.

Entspannte Pause in Leiningen

Ruhebank am Radweg Leiningen

Unsere Spende von 1.000 € ermöglicht Radfahrern und Wanderern eine entspannte Pause in Leiningen.

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Zwei Erwachsene halten einen Spendenscheck in der Hand.

Kein Spiel mehr verpassen

Kamera für TSV Langenlonsheim/Laubenheim

Ob Live-Stream oder Spielanalyse: Das neue Kamerasystem bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten.

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Viele Kinder halten ein Großes Blatt Papier in der Hand.

Wir und der Wald

Bildungsprojekt für Grundschule Schweppenhausen

Kinder erleben spielerisch, wie wichtig der Wald ist und was sie zu seinem Schutz beitragen können.

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Zwei Erwachsene halten den Spendenscheck in der Hand und stehen vor einer Tür.

Rettet Leben

Defibrillator für Trechtingshausen

Neuer Outdoor-Defibrillator auf dem Marktplatz – für alle zugänglich und leicht bedienbar.

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Zwei Erwachsene halten den Spendenscheck in der Hand und stehen vor einem Zaun.

Spende für Tier-Unterstand

Tier-Unterstand für Projekt

1.000 € für neuen Tier-Unterstand im Guldentaler Ortsteil Breitenfelser Hof gespendet.

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Zwei Erwachsene halten den Spendenscheck in der Hand und stehen vor einem Defibrillator.

Rettet Leben

Defibrillator für Oberheimbach

Neuer Outdoor-Defibrillator am Dorfgemeinschaftshaus – für alle zugänglich und leicht bedienbar.

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Drei Erwachsene halten den Spendenscheck in der Hand und stehen vor einem blauen Transporter.

Spende für Transporter

Transporter für das THW Simmern

Gemeinsam stark: 1.500 Euro für die THW-Helfer in Simmern!

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Eine Gruppe von Erwachsenen halten die Zahl 110 als Geschenk verpackt und stehen vor einer blauen Wand.

Spende für Caritas-Arbeit

Wunschbaumaktion 2025

Erfolgreiche Wunschbaumaktion: 110 Wünsche erfüllt, 3.000 Euro gespendet!

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Eine Gruppe von Erwachsenen stehen vor einem Stehtisch und präsentieren die Brotpfennig Torte.

Spende über 10.500 Euro

Aktion Brotpfennige 2025

Tradition trifft Engagement: Brotpfenniglauf für den guten Zweck!

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Drei Erwachsene stehen vor einer Wand halten einen Defibrillator und einen Spendenscheck in der Hand.

Rettet Leben

Defibrillator für TuS Hackenheim

Mit dem lebensrettenden Gerät kann der TuS Hackenheim schnell Hilfe leisten.

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Vier Erwachsene stehen auf einem Sandplatz und halten einen Spendenscheck in der Hand.

Spende für Beachvolleyballplatz

Beachvolleyballplatz für den TuS Gutenberg

Der TuS Gutenberg ist begeistert über den neuen Beachvolleyballplatz.

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Drei Erwachsene stehen auf einer Wiese und halten einen Spendenscheck in der Hand.

Spende für Rastplatz

Rastplatz in Staudernheim

Die Gemeinde Staudernheim freut sich über den neuen Rastplatz.

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Unsere aktuellen Gewinne beim Gewinnsparen

Hauptgewinn beim Gewinnsparen!

Opel Mokka Electric gewonnen

Wir gratulieren  Frau Gabriele Thress herzlich zum Gewinn eines Opel Mokka aus der monatlichen Gewinnspar-Ziehung.

Unser Kundenberater Daniel Mörbel beglückwünschte die Gewinnsparerin, die ihr Glück kaum fassen konnte.

Wir wünschen Frau Thress allzeit gute Fahrt!

Hauptgewinn beim Gewinnsparen
Daniel Mörbel übergibt den Hauptgewinn Opel Mokka an Gabriele Thress.

Spende beantragen

Einfach online beantragen - nichts vergessen - Anlagen direkt mit hochladen

Als regionale Genossenschaftsbank liegt uns die Förderung der Vereine und der ehrenamtlichen Arbeit in unserem Geschäftsgebiet besonders am Herzen. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Grundsätzlich können alle gemeinnützigen Vereine und Institutionen* eine Förderung bei unserer Bank beantragen. Voraussetzung ist, dass die Mittel zeitnah und regional eingesetzt werden.

Über die Vergabe einer Zuwendung und die Höhe entscheidet die Volksbank Rhein-Nahe-Hunstück eG in regelmäßigen Abständen.

Gerne prüfen wir auch Ihren Antrag, den Sie bitte bevorzugt online mit dem folgenden Formular an uns stellen. Damit ermöglichen Sie uns eine rasche Bearbeitung.

*Eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen, wie z.B. Städte, Gemeinden, Kirchengemeinden etc. oder Stiftungen des privaten Rechts.

 

Wichtige Hinweise

Hinweise für Vereine
  • Damit Ihre Beantragung zügig bearbeitet werden kann, erhalten Sie im Folgenden einige Hinweise:

    • Wir berücksichtigen ausschließlich Anfragen, die vom Vorstand des Vereins bzw. dessen Beauftragten an uns gerichtet werden. Privatanfragen können wir nicht bearbeiten.
    • Bitte überprüfen Sie vor Antragstellung, ob ein aktueller Freistellungsbescheid bzw. die Anlage dazu oder - bei Neugründung - ein aktueller Feststellungsbescheid vorliegt.
    • Zuwendungen dürfen ausschließlich entsprechend des Satzungszwecks zeitnah und regional eingesetzt werden.
    • Eine Auszahlung der Mittel erfolgt grundsätzlich erst, wenn uns Ihre "Erklärung über beantragte Zuwendungen", die Sie im Laufe des Beantragungsprozesses von uns erhalten, mit einer Originalunterschrift und ggf. Originalstempel vorliegt.
Hinweise für Institutionen
  • Für Städte, Gemeinden, Kirchengemeinden oder andere Personen des öffentlichen Rechts

    Damit Ihre Beantragung zügig bearbeitet werden kann, erhalten Sie im Folgenden einige Hinweise:

    • Die Zuwendung darf nicht zur Erfüllung von Pflichtaufgaben und staatlichen Aufgaben eingesetzt werden (Ausnahme Kirchengemeinden).
    • Mögliche freiwillige Aufgaben, die unterstützt werden können, sind unter anderem Freizeiteinrichtungen, Theater, Büchereien, Musik- und Kunstschulen, Sportplätze, Altenheime, Pflege von Grünanlagen, Stadien, Turnhallen, Gemeindezentren usw.
    • Wird eine Zuwendung an einen Dritten weitergeleitet, muss dieser Empfänger über einen aktuellen Freistellungsbescheid verfügen.
    • Eine Auszahlung der Mittel erfolgt grundsätzlich erst, wenn uns Ihre "Erklärung über beantragte Zuwendungen", die Sie im Laufe des Beantragungsprozesses von uns erhalten, mit einer Originalunterschrift und Stempel/Dienstsiegel vorliegt.
Zulässige Verwendungszwecke
  • Die zulässigen Verwendungszwecke sind vom Gesetzgeber in der Abgabenordnung (AO) definiert

    • § 52 Abs. 2 AO fasst anerkannte Förderzwecke in 25 Punkten zusammen
    • § 53 AO regelt die mildtätigen Zwecke
    • § 54 AO regelt die kirchlichen Zwecke

    Unsere Mittel dürfen grundsätzlich nur regional eingesetzt werden.

    Eine Spendenverwendung außerhalb unseres Geschäftsgebietes schließen wir aus.