Volksbank<br>Rhein-Nahe-Hunsrück eG

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Spenden

Gemeinsam für die Region

Spenden & mehr

Wir unterstützen gerne sozial sinnvolle und wichtige Projekte von Vereinen und Institutionen in unserer Region.

Unsere aktuellen Spenden

Vier Personen stehen vor einem Feuerwehrwagen, zwei halten einen Spendenscheck in der Hand.

Rettet Leben

Defibrillator für FFW Waldalgesheim

Mit dem lebensrettenden Gerät kann die Freiwillige Feuerwehr Waldalgesheim schnell Hilfe leisten.

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Zwei Erwachsene sitzen in einer Kita und halten einen Spendenscheck in den Händen. Um sie herum spielen Kinder.

Einfach mal herumtollen

Abenteuermatte für Kita Holzwurm Emmelshausen

Die Kinder der Kita Holzwurm können sich mit der neuen Matte aktiv und ausgelassen bewegen.

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Drei Männer stehen auf einem Sportplatz, einer trägt einen Spendenscheck in der Hand.

Coachingtool für Sportverein

Kamera für VfL Fürfeld

Das moderne Kamerasystem eröffnet dem Verein vielfälfige Möglicheiten.

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Eine Gruppe von Menschen, zwei Personen im Vordergrund halten einen Spendenscheck in den Händen.

Vereinsheim war in die Jahre gekommen

Dachsanierung beim SV Braunweiler

Mit unserer Spenden tragen wir zur dringend benötigten Dachsanierung des Vereinsheims bei.

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Ein Mann und eine Frau auf einem Sportplatz, sie tragen einen Spendenscheck in der Hand.

Coachingtool für Sportverein

Kamera für SG Eintracht Bad Kreuznach

Ob Live-Stream oder Spielanalyse: Das neue Kamerasystem bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten.

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Spende für Urban Voices Trechtingshausen

Mehr-Generationen Chor in Trechtingshausen

Klavierhülle für URBAN VOICES

Mit unserer Spende konnte eine schützende Hülle für das Klavier im Pfarrsaal angeschafft werden. 

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Kamera für die SG Weinsheim

Kein Spiel mehr verpassen

Kamera für die SG Weinsheim

Die SG 1905/1920 Weinsheim e.V. freut sich über ein Kamerasystem der Firma Stage. Der Verein ist damit bestens digital ausgestattet und kann Spiele live streamen oder aufnehmen und später online stellenn.

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Spende Defibrillator für Bacharach

Kann Leben retten

Defibrillator für Bacharach

Mit unserer Spende in Höhe von 2.608 Euro brachten wir die Anschaffung eines  Defibrillators für die Stadt Bacharach schnell und unkompliziert auf den Weg.

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Spende Bäume für Windesheim

Baumpatenschaften übernommen

Bäume für die Region Windesheim

Mit unserer Spende konnte die Naturschutzorganisation ArtenReich gUG junge Bäume an der Windesheimer Chaussee pfanzen.

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Unsere aktuellen Gewinne beim Gewinnsparen

Hauptgewinn beim Gewinnsparen!

Opel Mokka Electric gewonnen

Wir gratulieren  Frau Gabriele Thress herzlich zum Gewinn eines Opel Mokka aus der monatlichen Gewinnspar-Ziehung.

Unser Kundenberater Daniel Mörbel beglückwünschte die Gewinnsparerin, die ihr Glück kaum fassen konnte.

Wir wünschen Frau Thress allzeit gute Fahrt!

Hauptgewinn beim Gewinnsparen
Daniel Mörbel übergibt den Hauptgewinn Opel Mokka an Gabriele Thress.

Spende beantragen

Einfach online beantragen - nichts vergessen - Anlagen direkt mit hochladen

Als regionale Genossenschaftsbank liegt uns die Förderung der Vereine und der ehrenamtlichen Arbeit in unserem Geschäftsgebiet besonders am Herzen. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Grundsätzlich können alle gemeinnützigen Vereine und Institutionen* eine Förderung bei unserer Bank beantragen. Voraussetzung ist, dass die Mittel zeitnah und regional eingesetzt werden.

Über die Vergabe einer Zuwendung und die Höhe entscheidet die Volksbank Rhein-Nahe-Hunstück eG in regelmäßigen Abständen.

Gerne prüfen wir auch Ihren Antrag, den Sie bitte bevorzugt online mit dem folgenden Formular an uns stellen. Damit ermöglichen Sie uns eine rasche Bearbeitung.

*Eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen, wie z.B. Städte, Gemeinden, Kirchengemeinden etc. oder Stiftungen des privaten Rechts.

 

Wichtige Hinweise

Hinweise für Vereine
  • Damit Ihre Beantragung zügig bearbeitet werden kann, erhalten Sie im Folgenden einige Hinweise:

    • Wir berücksichtigen ausschließlich Anfragen, die vom Vorstand des Vereins bzw. dessen Beauftragten an uns gerichtet werden. Privatanfragen können wir nicht bearbeiten.
    • Bitte überprüfen Sie vor Antragstellung, ob ein aktueller Freistellungsbescheid bzw. die Anlage dazu oder - bei Neugründung - ein aktueller Feststellungsbescheid vorliegt.
    • Zuwendungen dürfen ausschließlich entsprechend des Satzungszwecks zeitnah und regional eingesetzt werden.
    • Eine Auszahlung der Mittel erfolgt grundsätzlich erst, wenn uns Ihre "Erklärung über beantragte Zuwendungen", die Sie im Laufe des Beantragungsprozesses von uns erhalten, mit einer Originalunterschrift und ggf. Originalstempel vorliegt.
Hinweise für Institutionen
  • Für Städte, Gemeinden, Kirchengemeinden oder andere Personen des öffentlichen Rechts

    Damit Ihre Beantragung zügig bearbeitet werden kann, erhalten Sie im Folgenden einige Hinweise:

    • Die Zuwendung darf nicht zur Erfüllung von Pflichtaufgaben und staatlichen Aufgaben eingesetzt werden (Ausnahme Kirchengemeinden).
    • Mögliche freiwillige Aufgaben, die unterstützt werden können, sind unter anderem Freizeiteinrichtungen, Theater, Büchereien, Musik- und Kunstschulen, Sportplätze, Altenheime, Pflege von Grünanlagen, Stadien, Turnhallen, Gemeindezentren usw.
    • Wird eine Zuwendung an einen Dritten weitergeleitet, muss dieser Empfänger über einen aktuellen Freistellungsbescheid verfügen.
    • Eine Auszahlung der Mittel erfolgt grundsätzlich erst, wenn uns Ihre "Erklärung über beantragte Zuwendungen", die Sie im Laufe des Beantragungsprozesses von uns erhalten, mit einer Originalunterschrift und Stempel/Dienstsiegel vorliegt.
Zulässige Verwendungszwecke
  • Die zulässigen Verwendungszwecke sind vom Gesetzgeber in der Abgabenordnung (AO) definiert

    • § 52 Abs. 2 AO fasst anerkannte Förderzwecke in 25 Punkten zusammen
    • § 53 AO regelt die mildtätigen Zwecke
    • § 54 AO regelt die kirchlichen Zwecke

    Unsere Mittel dürfen grundsätzlich nur regional eingesetzt werden.

    Eine Spendenverwendung außerhalb unseres Geschäftsgebietes schließen wir aus.