Freistellungsauftrag / Abgeltungssteuer

Sparerpauschbetrag: Erhöhung ab 1. Januar 2023

Zum Jahreswechsel wurde der Sparerpauschbetrag von 801 Euro auf 1.000 Euro bei Alleinstehenden und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro bei Verheirateten/Lebenspartnern angehoben.

Bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages sind private Kapitalerträge nicht abgeltungsteuerpflichtig.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Ihre bestehenden Freistellungsaufträge werden automatisch auf den ab 2023 geltenden Höchstbetrag angehoben.

 

1. Sie haben nur bei uns einen Freistellungsauftrag in Höhe von bisher 801 Euro bzw. 1.602 Euro hinterlegt

In diesem Fall wird der Betrag automatisch auf den neuen Höchstebetrag erhöht. Das heißt von 801 Euro auf 1.000 Euro bzw. von 1.602 Euro auf 2.000 Euro.

 

2. Sie haben Freistellungsaufträge bei mehreren Banken hinterlegt

Der Gesetzgeber sieht hierbei vor, dass jeder Freistellungsauftrag automatisch ensprechend erhöht wird, nämlich um 24,844 Prozent.

Unser Tipp:

Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrer Beraterin / Ihrem Berater, ob die Verteilung des Sparerpauschbetrags noch optimiert werden könnte.

Freistellungsauftrag ändern oder einreichen

Sie können Ihren Freistellungsauftrag direkt im OnlineBanking ändern oder das Formular ausdrucken und uns zusenden / abgeben.

Mit OnlineBanking:

Hier Freistellungsauftrag bequem direkt online einrichten oder ändern.

Ohne OnlineBanking:

Formular herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und an uns zurücksenden oder in der Filiale abgeben.