- Zinsen steigen nach vereinbarter Staffel
- Individuelle Laufzeit
- Zugriff auf Ihr Geld bleibt möglich
Steigende Zinsen mit
Wachstumssparen Turbo
Geld mit Wachstumssparen Turbo wachsen lassen
Mit Wachstumssparen Turbo legen Sie Ihr Geld sicher an und bleiben dabei auf Wunsch flexibel. Wachstumssparen Turbo bietet Ihnen Zinsen, die mit der Laufzeit steigen. Außerdem können Sie einen individuellen Zugriff auf Ihre Geldanlage vereinbaren.
Wachstumssparen Turbo im Überblick
So funktioniert Wachstumssparen Turbo
Legen Sie Ihr Geld als Wachstumssparen Turbo an. Bei Vertragsabschluss vereinbaren Sie mit uns die Laufzeit und einen Staffelzins, der mit der Dauer der Geldanlage steigt. Diese Bedingungen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen.
Individuellen Zugriff vereinbaren
Sie können während der Laufzeit – nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist – bei Bedarf auf Ihr Geld zugreifen, im Rahmen der Sonderbedingungen für den Sparverkehr. Bestimmen Sie individuell, wann Sie über Ihr Geld verfügen.1
- Möchten Sie über Ihr angelegtes Geld verfügen, kann das zu einer Beendigung der Sonderzinsvereinbarung führen.
Konditionen
Anlagebetrag | mindestens 2.500 € Zuzahlungen sind nicht möglich |
---|---|
Zinsgutschrift | halbjährlich bei Wechsel der Zinsstaffel auf dem vereinbarten Referenzkonto |
Laufzeit | bis zu 4 Jahre |
Verfügbarkeit | Nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist von 3 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Zusätzlich kann nach Ablauf der Kündigungssperrfrist – ohne Kündigung – über bis zu 2.000,00 EUR pro Kalendermonat verfügt werden. |
Verzinsung p.a. | Die Verzinsung ist fest und beträgt: |
Laufzeit | Zinssatz |
---|---|
vom 01. bis 06. Laufzeitmonat | 2,00 % p.a. |
vom 07. bis 12. Laufzeitmonat | 2,00 % p.a. |
vom 13. bis 18. Laufzeitmonat | 2,05 % p.a. |
vom 19. bis 24. Laufzeitmonat | 2,05 % p.a. |
vom 25. bis 30. Laufzeitmonat | 2,10 % p.a. |
vom 31. bis 36. Laufzeitmonat | 2,10 % p.a. |
vom 37. bis 42. Laufzeitmonat | 2,25 % p.a. |
vom 43. bis 48. Laufzeitmonat | 2,25 % p.a. |
Häufige Fragen zum Wachstumssparen Turbo
Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.
Sie können Ihr Geld bis zu vier Jahre in Wachstumssparen Turbo anlegen.
Die Zinsen werden jeweils halbjährlich bei Wechsel der Zinsstaffel auf dem vereinbarten Referenzkonto gutgeschrieben.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.