Im Rahmen einer Finanzierung sind wir verpflichtet, Ihre Immobilie zu besichtigen.
Objektbesichtigung
Besichtigung Ihrer Immobilien
Es ist ein gutes Gefühl, Eigentümer einer Immobilie zu sein oder eine bestehende Immobilie nach den eigenen Vorstellungen zu modernisieren. Als Ihr Finanzierungspartner freuen wir uns, Sie hierbei zu unterstützen.
Im Rahmen Ihrer Finanzierung sind wir als Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG dazu verpflichtet, Ihre Immobilie zu besichtigen. Mit der Besichtigung erhalten wir einen Eindruck über den Wert Ihres Objektes. Sie erfolgt durch einen Objektbesichtiger der Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG oder einen Sachverständigen eines Partnerunternehmens.
Gut zu wissen:
Die Erkenntnisse aus der Objektbesichtigung werden von uns ausschließlich zur Bewertung der Sicherheit (Immobilie) genutzt. Alle Unterlagen (Besuchsbericht, Notizen, Fotos etc.) werden sorgfältig aufbewahrt. Kosten entstehen für Sie nicht.
Hier finden Sie einige Anworten auf Ihre Fragen
Wird durch Eintragung einer Grundschuld eine Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen vereinbart, muss die Bank den Wert der Immobilie ermitteln. Die Vorgaben zur Ermittlung des Beleihungswerts sind in der Beleihungswertverordnung (BelWertV) geregelt. Nach § 4 Abs. 1 Satz 3 ist eine Besichtigung der Immobilie bei der Ermittlung des Beleihungswertes zwingend erforderlich. Aus dem Grund sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, eine Innen- und Außenbesichtigung Ihrer Immobilie durchzuführen.
Der Zeitpunkt der Besichtigung richtet sich nach Ihrem Vorhaben. Sie wird in der Regel wie folgt beauftragt:
- Kauf: Nach Rückgabe des Kreditvertrags
- Kauf und Modernisierung: Nach Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahme
- Modernisierung: Nach Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahme
- Neubau: Nach Fertigstellung der Immobilie
- Ablösung / Anschlussfinanzierung: Nach Rückgabe des Vertrags
Als fertiggestellt gilt Ihre zu besichtigende Immobilie, wenn Sie bewohnbar ist, sprich Bäder und Küche bereits benutzbar sind. Zudem sind weitere Kriterien: Ihre zu besichtigende Immobilie ist verputzt und der Außenbereich angelegt (z. B. gepflastert).
Sobald wir die Kontaktdaten von Ihnen erhalten haben, beauftragen wir einen Dienstleister oder einen hauseigenen Objektbesichtiger mit der Besichtigung Ihrer Immobilie.
Der Objektbesichtiger besichtigt mit Ihnen zusammen Ihre Immobilie von außen und innen und geht mit Ihnen vom Keller bis ins Dach. Dabei macht er Fotos, die einen Eindruck über die Ausstattung und den baulichen Zustand der Immobilie widerspiegeln. In einem Besuchsbericht werden Angaben zur Immobilie festgehalten (z. B. Lage, Grundstück mit Außenanlagen, Objekt- und Bauqualität, Bautenstand, Ausstattungsqualität, Nutzung). Sollten Sie Fotos von bestimmten Räumen nicht wünschen, ist dies kein Problem. Der Objektbesichtiger wird in diesem Fall den Zustand und die Ausstattung dieser Räume ohne Fotos im Besuchsbericht dokumentieren.
Die Besichtigung dauert nur etwa 30 Minuten.
Nach der Besichtigung schickt der Objektbesichtiger den Besuchsbericht an uns. Anschließend gleichen wir die Angaben aus der Besichtigung mit unserer Wertermittlung ab.
Beim Abgleich geht es um formale Angaben, z. B. die Adresse, das Baujahr, die Anzahl der Geschosse sowie um Angaben zur Art und Umfang der Modernisierungen.
In der Regel stimmen die Ergebnisse aus der Besichtigung mit den Annahmen aus unserer Wertermittlung überein, so dass die Beleihungswertermittlung bestätigt werden kann.
Die Besichtigung Ihrer Immobilie hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die vergebenen Darlehen. Sie dient in erster Linie dem Abgleich der formellen Daten der Immobilie sowie der Ausstattung und des Zustandes mit unserer Wertermittlung. Auch geringfügige Abweichungen führen nicht automatisch dazu, dass sich an der Finanzierung etwas ändert.
Selbstverständlich werden die Erkenntnisse aus der Besichtigung von uns ausschließlich zur Bewertung der Sicherheit (Immobilie) genutzt. Alle Unterlagen (Besuchsbericht, Notizen, Fotos etc.) werden sorgfältig aufbewahrt und nicht ohne Ihr Einverständnis an Dritte weitergegeben. Darauf können Sie sich verlassen.
Der Besuchsbericht sowie die Wertermittlung sind für die Bank wichtige interne Dokumente. Eine Kopie des Gutachtens können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen.
Die Kosten für die Besichtigung übernehmen selbstverständlich wir.