Bitte beachten Sie die Änderungen ab dem 25.01.2021.
Pflicht medizinischer Masken ab 25.01.2021
Bitte beachten Sie, dass ab Montag, 25.01.2021 das Tragen medizinischer Masken in unseren Filialen (dazu gehören auch die SB-Zonen) obligatorisch ist.
Als medizinische Masken gelten sogenannte OP-Masken oder FFP2-Masken bzw. deren Äquivalente. Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, Schals o.ä. reicht nicht mehr aus.
Wir bitten Sie, die Bestimmungen der Corona-Bekämpfungsverordnung in unserem Haus einzuhalten. Damit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihr Gegenüber.