
Vom Staat profitieren
Die Wohnungsbau-Prämie
Beim Bausparen belohnt Sie der Staat mit der Wohnungsbau-Prämie. Damit kommen Sie noch schneller in die eigenen vier Wände.
Individuelle Einsatz-Möglichkeiten
Ob Bauen, Kaufen oder Modernisieren - nutzen Sie die Wohnungsbau-Prämie für Ihr persönliches Vorhaben. Nach einer Frist von 7 Jahren stehen Ihnen die Prämie sowie Ihr Sparguthaben frei zur Verfügung. Legen Sie eine Zahlungspause ein, bleibt Ihr Prämienanspruch erhalten. Lediglich der Zuteilungs-Termin verschiebt sich nach hinten.Auf einen Blick
- Prämienberechtigt ist jeder Bausparer ab 16 Jahre.
- Die Höhe der finanziellen Förderung beträgt 8,8 Prozent der Sparbeiträge.
- Alleinstehende erhalten einen staatlichen Zuschuss von maximal 45,06 Euro und Verheiratete maximal 90,11 Euro.
- Das zu versteuernde Einkommen darf bei Alleinstehenden eine Grenze von 25.600 Euro und bei Ehepaaren 51.200 Euro nicht übersteigen.
- Bausparverträge, die vor dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurden, und Bausparer, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind, sind an keine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden.
- Bei Arbeitslosigkeit (mindestens 1 Jahr), Tod oder Erwerbsunfähigkeit des Bausparers ist die Prämie ohne Zweckbindung verfügbar.
Den Antrag zur Wohnungsbau-Prämie erhalten Sie mit Ihrem Jahres-Kontoauszug. Diesen reichen Sie ganz einfach bei Ihrer Bank vor Ort ein. Ihr Berater hilft Ihnen gerne bei allen Fragen rund um die staatlichen Förderungen weiter.
